15 Dez 2019

Fortbildung - Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Erste Hilfe wenn´s brennt

Die SOD GmbH hat ihr Portfolio im Bereich der Fortbildungen erweitert. Seit 2018 bilden wir zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer aus. Die Teilnehmer stammen dabei nicht nur aus unseren eigenen Reihen, sondern kommen auch aus dem Kreis unserer Kunden und von Bildungsinstituten.

Unsere Dozenten sind langjährige SOD-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die handfestes Know-how und Schulungskompetenz verbinden. Alle verfügen ebenso über Berufspraxis im vorbeugenden Brandschutz wie über jahrelange Lehrgangs- und Vortrags-Erfahrung.

Für die praktischen Übungen, die Teil der Ausbildung sind, verfügt die SOD GmbH über eigene Löschgeräte und -material.

Für die praktischen Übungen, die Teil der Ausbildung sind, verfügt die SOD GmbH über eigene Löschgeräte und -material.

Erstausbildung und Auffrischung

Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die die Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers übernehmen sollen. Gleichzeitig nehmen aber immer auch Arbeitnehmer daran teil, die dieses Amt bereits ausüben. Schließlich müssen die Schulungsinhalte im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen regelmäßig aufgefrischt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Schulung und der praktischen Feuerlöschübung verfügen die Teilnehmer über Kenntnisse zum Verhalten im Brandfall und zur Handhabung der Feuerlöscher. Sie wissen außerdem alles Nötige über die Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

Schulungsinhalte auf einen Blick

  • Vorbeugender Brandschutz
  • Physikalische Grundlagen der Verbrennung
  • Verhalten im Brandfall
  • Feuerlöscher: Aufbau und Funktion
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Evakuierungsübung
  • Feuerlöschübung – praktische Unterweisung

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen stellen unter anderem §10 ArbSchG, ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) dar. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. In Ausnahmefällen kann jedoch eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern erforderlich sein.

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